Reparaturkosten

Reparaturkosten

Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstattet?

Die Reparaturkosten werden von der gegnerischen Kfz-Versicherung nur erstattet, wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieser ist bei einem Kraftfahrzeug erreicht, wenn der Reparaturaufwand (Reparaturkosten zzgl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall um mehr als 30 Prozent übersteigt (sog. „Integritätsinteresse” bzw. 130%-Regelung).

Sollte das Auto oder Motorrad einem wirtschaftlichen Totalschaden unterliegen, wird von der Versicherung nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes (Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall) erstattet.